1. Geltungsbereich:
Für alle Verkäufe, Angebote und sonstigen Leistungen gelten zwischen den Vertragspartnern die nachstehenden Bedingungen als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt mit Erteilung des Auftrags, dass ihm unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. In der Lieferung durch uns liegt kein Einverständnis zu anderen Lieferbedingungen vor. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausgeschlossen, wenn diese nicht von uns schriftlich und firmenmäßig abgezeichnet anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Das gleiche gilt für Zusagen und Erklärungen unserer Außendienstmitarbeiter. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Bestellannahme:
Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert werden. Der Käufer trägt das Risiko unvollständiger oder ungenauer Angaben.
3. Lieferverpflichtungen:
Bei Eingang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer werden wir bezüglich Mengen, Lieferzeiten und Zwischenverkäufen nicht gebunden. Wenn die Lieferung nicht aus dem Lagerbestand sofort möglich ist, beträgt die Lieferfrist in der Regel 3 Wochen. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen in Lieferverzug kommen, haben wir nach geltendem Recht Anspruch auf angemessene Nachfrist. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Zahlung aller früheren Lieferungen durch den Käufer voraus. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ereignisse teilweise oder gänzlich unmöglich wird. Die Lieferverpflichtung endet ebenfalls, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung binnen angemessener Nachfrist vornehmen. Bei Lieferung binnen angemessener Nachfrist ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig zu verständigen. Handelsübliche, oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe oder Ausrüstung bleiben vorbehalten. Darüber hinaus sind wir von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den gesetzlichen oder behördlichen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoffverteuerungen, sei es im eigenen Betrieb oder in Betrieben von Vorlieferanten, gleichgültig durch welche Ursachen diese entstanden sind. In solchen Fällen sind wir berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Angebote sind freibleibend
, soweit nicht von unserer Seite eine Bedingungsfrist angegeben st. An sämtlichen von uns zu Verfügung gestellten Mustern, Zeichnungen, Plänen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unser eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Unsere Angebote sind für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Abbildungen und Maßangaben
in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen der Ausführung oder Preiserhöhungen behalten wir uns vor.
6. Sonderanfertigungen
werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn der von uns erstellte Korrekturabzug vom Käufer schriftlich bestätigt ist. Sonderanfertigungen sind von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen, sofern die Druckausführung nach Kundenangaben/Druckfreigabe erfolgt ist.
7. Versand:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Werksgelände bzw. die Produktionsstätte des Herstellers verlassen hat, ansonsten mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer. Die Wahl der Versandart bleibt, soweit nicht anders vereinbart, uns überlassen. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt
a) sofortige Zahlung zu verlangen;
b) die Ware auf Kosten des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern;
c) anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beliefern.
Geht die Sendung beschädigt oder unvollständig ein, so empfehlen wir, die Ersatzpflicht des Spediteurs oder Frachtführers in Anspruch zu nehmen und sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
8. Versicherung:
Versichert sind alle Warenlieferungen welche per DPD oder anderen Paketdiensten zum Versand an den Käufer gelangen bis zu einem Betrag von EUR 500,-. Eine höhere Versicherung nehmen wir nur auf schriftlichen Wunsch des Käufers und dessen Kosten vor.
9. Drucksorten:
Wir bemühen uns, unsere Drucksorten stets auf dem neuesten Stand zu halten. Ausführungen und Texte sind jedoch ohne Gewähr.
10. Preise:
Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Den Preisen wird die an diesem Tag geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet.
11. Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden wahlweise auch auf andere, insbesondere ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder einer Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine Stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt über Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Verkäufer wird aber hiervon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und dem Verkäufer alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderung durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Kommt der Besteller aus den Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Ausgleiches- oder Konkursverfahren eröffnet sind wir berechtigt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten, das Gelände, wo sich die Vorbehaltsware befindet zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Unbeschadet der weiterstehenden Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, können wir die Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf verwerten. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber verrechnet, ein Mindererlös ist unverzüglich auszugleichen.
12. Drucksachen/Werbeartikel:
Kosten für Skizzen und Entwürfe, Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen sowie hierzu aufgewandte Leistungen, werden jeweils anteilig in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auch, wenn keine Auftragserteilung zustande kommt. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke, Stanzmesser und Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch bei Zahlung von Anteilskosten. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Wird ein Entwurf auf Grund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Anfragenden angefertigt, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, jedoch nicht auf das geistige Eigentum. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Warenzeichen, Fabrikmarken, usw. die im Entwurf eingebaut sind. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf firmenmäßig unterfertigt zurückzusenden, da er dann als Vorlage zur Erstellung des Auftrags verwendet wird. Er ist in diesem Falle in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit des Textes genau zu prüfen, Fehler sind zu berichtigen und Wünsche zu äußern. Die Produktion nach dem Auftraggeber vorgelegten Korrekturabzug enthebt uns jeder Verantwortung für im Entwurf enthaltenen und nicht berichtigte Fehler. Abweichungen in Farbe und Material bleiben uns produktionstechnischen Gründen vorbehalten, ebenso Änderungen, welche aus setz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um offensichtliche Fehler handelt, die vom Auftraggeber übersehen wurde und die bei der Bearbeitung entdeckt werden. Bei Drucksachen und Werbeartikeln behalten wir uns eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % aus technischen Gründen vor.
13. Rücknahme:
Bereits getätigte Zahlungen durch den Käufer für die zurückgenommene Ware werden für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben. Speziell für den Käufer angefertigte oder bedruckte Ware ist von dieser Regelung ausgenommen.
14. Beanstandungen:
Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich angezeigt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen im handelsüblichen Umfang zu überprüfen. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Fehlmengen, sowie für andere offensichtliche Beanstandungen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig ist der beanstandete Artikel frei und in Originalverpackung zurückzusenden. Für Transportschäden gilt Ziffer 7. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang auftreten, leisten wir innerhalb angemessener Frist Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mit deren erfolgreicher Durchführung kann Wandelung oder Minderung nicht mehr verlangt werden. Eine Mängelrüge gibt kein Recht zur weiteren Zahlungsverweigerung, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Schäden handelt, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere aus Folgeschäden, kann der Käufer nicht geltend machen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir leisten keine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck. Die Gewährleistungsfrist erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung von Dritten Personen Änderungen, Verbesserungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vorgenommen werden.
15. Zahlungsbedingungen:
a) Die Zahlungskonditionen sind der Rechnung zu entnehmen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Gewährung des Skontos setzt voraus, dass keine fälligen Rechnungen offen sind. Nachnahmegebühren trägt der Käufer. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheiten seiner Vermögenslage durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Konkurs, Wechselproteste, Klagen usw. bekannt sind. Weiters sind wir berechtigt, die Lieferung oder weitere Lieferungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, auch aus andren Kontrakten ohne Rücksicht auf ein etwa gewährtes Ziel oder eine etwa gewährte Stundung zu verlagen oder eine Sicherheit für die geschuldete Summe zu verlangen. Im Fall des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Nationalbank-Diskontsatz, mindestens aber 12 % zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Alle im Fall eines Verzuges entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, sowie Kosten eines von uns beauftragten Rechtsanwaltes gehen zu lasen des Käufers. Für den Fall des Verzugs sind wir des weiteren berechtigt, weitere Liferungen nur noch gegen Nachnahme zu liefern.
b) Wechsel und Schecks: Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht angenommen. Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen.
16. Datenschutz:
Wir sind berechtigt, die durch Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten.
17. Urheberrecht:
Für die Prüfung des Rechts auf Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
18. Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen dieser Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Steyr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Scheckklagen, ist das Gericht Steyr. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.